Klage abgewiesen – Düe ließ seinen Tresor offen stehen
HAZ vom 27. Februar 1992
Die Chancen des Juweliers Rene
Düe, von der Versicherung die von ihm geforderten zehn
Millionen Mark für die im Oktober 1981 geraubten
Schmuckstücke zu erhalten sind erheblich gesungen. Die 13.
Zivilkammer des Landgerichtes hat am Mittwoch entscheiden,
dass Düe wegen arglistiger Täuschung und grober
Fahrlässigkeit seinen Versicherungsschutz verwirkt hat. Mit
dieser Begründung wurden die Klagen von 21
Schmucklieferanten abgewiesen an die der Juwelier einen Teil
der Ansprüche gegen die Versicherung abgetreten hatte.
Düe, dessen Geschäft am Kröpke am 31. Oktober 1981 von zwei
bewaffneten Männern ausgeraubt worden war, hat nach Ansicht
der Kammer unter Vorsitz von Richter Heinz Brandes zwei
schwerwiegende Fehler gemacht, die ihn den
Versicherungsschutz gekostet haben. Der Juwelier hatte
leichtsinnigerweise einen mit Schmuckstücken gefüllten
Tresor offen stehen lassen, als es an der Tür klingelte und
er annahm , dass der Besucher ein Geschäftspartner sei.
„Damit handelte er grob fahrlässig und verletzte in starkem
Maße die Sorgfaltspflicht“, sagte Richter Brandes. Düe hätte
wissen müssen, dass eine erhöhte Raubgefahr bestand, nachdem
er mit Anzeigen und Einladungen auf eine am Abend geplante
Ausstellungseröffnung und damit auf eine außergewöhnliche
Anhäufung von Wertsachen hingewiesen hatte.
Eindeutig verwirkt habe Düe seinen Anspruch auf
Versicherungsschutz, als er nach dem Raub 15 als vermisst
gemeldete Ringe und Uhren wiederfand und dies der
Versicherung nicht mitteilte. „Die Angst vor der Verzögerung
der ersten Abschlagszahlung rechtfertigt die arglistige
Täuschung über den Schadensumfang nicht“ meinte das Gericht.
Dagegen konnte die Zivilkammer eine „Arglist“ der Mannheimer
Versicherung durch die Einschaltung des Detektivs Werner
Mauss nicht feststellen. Der Agent der habe im übrigen mit
Billigung der Polizei gearbeitet habe, habe lediglich die
geraubten Schmuckstücke wiederbeschaffen sollen, erklärte
Brandes.
Die Zivilkammer folgte der Darstellung die Düe vom
Tathergang gegeben hatte. Dagegen standen am Mittwoch im
Strafprozess gegen acht Polizisten, die den Juwelier zu
Ermittlungszwecken abgehört haben sollen, weiter
Spekulationen im Raum, der rechtskräftig freigesprochene Düe
habe den Raub selbst vorgetäuscht. Über Dües eigene
Ansprüche gegen die Mannheimer Versicherung soll ebenfalls
die 13. Zivilkammer entscheiden. Da die Klage nach dem
gestrigen „Lieferanten-Urteil“ wenig Aussicht
auf Erfolg hat, dürfte bereits zuvor der zu entscheidende
Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen werden. Die Händler
können allerdings gegen die Entscheidung vom Mittwoch vor
das Oberlandesgericht Celle ziehen. Gs