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Zusammenfassung des Fall
Düe. 1981
wurde er mit der
Aufklärung
-
des vom Juwelier
Düe vorgetäuschten
Raubüberfalls (13 Mio.
D-Mark) in Verbindung
gebracht.
Als verdecktem Ermittler
gelang es Mauss, von Düe
fünfzehn Schmuckstücke
zu erhalten, die Düe
zuvor als geraubt
gemeldet hatte.
Düe wurde deshalb am 5.
August 1982 festgenommen
und danach am 4. Januar
1984 vom Landgericht
Hannover zu
siebeneinhalb Jahren
Haft verurteilt.
Wegen eines nicht
vernommenen Zeugen hob
der BGH das Urteil am 2.
November 1984 auf.
In 2. Instanz blendete
die Staatsanwaltschaft
alle konspirativ
erlangten Beweismittel
aus. Düe wird daraufhin
am 13. März 1989 wegen
Mangel an Beweisen
freigesprochen.
Die Zivilkammer des
Landgerichtes Hannover
verurteilte Düe trotz
Freispruch auf der
Grundlage der in der
Berufungsinstanz nicht
eingeführten Beweise
wegen arglistiger
Täuschung und grober
Fahrlässigkeit. Sie
lehnte auch seinen
Antrag auf
Prozesskostenhilfe für
eine Schadensersatzklage
gegen die Mannheimer
Versicherung in Höhe von
73 Mio D-Mark ab.
Siehe Urteil vom 26.
Februar 1992, LG
Hannover, AZ
130192/91; S. 17, 18 und
19 [Link]
Zum Urteil: HAZ,
27.2.1992 [Link]
DER BGH BESTÄTIGT DAS
URTEIL DES
ZIVILGERICHTES VOM LG
HANNOVER WODURCH DIE
VERSICHERUNG ZUR
LEISTUNG VON
SCHADENSERSATZ FÜR DEN
ANGEBLICHEN DÜE-RAUB
FREIGESTELLT WURDE.
DÜE ERHIELT TROTZDEM VOM
LAND NIEDERSACHSEN
MEHRERE MIO. D-MARK
HAFTENTSCHÄDIGUNG.
Im kriminellen
Zusammenspiel mit seinen
Helfershelfern hatte Düe 1983
eine namentlich
inzwischen
identifizierte Gruppe
von Journalisten
instrumentalisieren
können, die von
einem freien
Fernsehjournalisten aus
Frankfurt/ Main
koordiniert wurde.
Nach vorliegenden
Informationen gelang es
diesen Personen einen
damals in NRW in
Untersuchungshaft
einsitzenden
Kriminalbeamten zu
korrumpieren. Mit
Hilfe dieses Beamten
wurde es ihnen möglich
den Zeugen Claude im Düe
Verfahren bzw. den
Polizeiagenten Mauss zu
enttarnen.
Widerrechtlich kauften
sie von diesem Beamten
amtlich geschützte
geheime Erkenntnisse
über diverse
unterschiedliche, im
Bundesgebiet laufende
staatsanwaltschaftliche
Ermittlungsverfahren in
denen Mauss operativ als
Undercover Agent von der
Polizei eingesetzt und
geführt worden war.
Durch den illegalen
Einblick in diese
von Sonderstaatsanwälten
geführten
Verfahren wurde den
Journalisten bekannt, in
welchen Städten Mauss im
Interesse der
Kriminalitätsaufklärung
von der
Staatsanwaltschaft
genehmigte vertrauensbildende
Maßnahmen durchgeführt
hatte.
MAUSS MACHTE SICH DAMIT
NATÜRLICH NICHT
STRAFBAR.
Wider besseres Wissen,
unter Verletzung
journalistischer
Sorgfaltspflicht, den
Straftatbestand "Irreführung
der Behörden" in Kauf
nehmend, erstatteten die
Journalisten zum Zwecke
der eigenen Bereicherung
ganz gezielt in
Hannover, Koblenz,
Stuttgart,
Frankfurt/Main und in
anderen Städten
Strafanzeigen wegen
Hehlerei und anderer
Delikte gegen Mauss.
ER SOLLTE KRIMINALISIERT
WERDEN, UM IHN ALS
ZEUGEN IM DÜE-VERFAHREN
UNGLAUBWÜRDIG ZU MACHEN.
Die Staatsanwaltschaften
in den benannten
Städten erkannten jedoch
sehr schnell die
Intrige, zogen die
einzelnen angezeigten
Verfahren zu einem
Sammelverfahren in
Frankfurt/ Main zusammen
und stellten von Amts
wegen die Ermittlungen
gegen Mauss in Bezug auf
alle von den
Journalisten angezeigten
Straftaten ein.
Für die amtlichen
Beobachter war es damals
deshalb auch nicht
verwunderlich, dass der
Freie Fernsehjournalist
aus Frankfurt/Main und
Koordinator des
kriminellen
Journalistenkreises nach
der durch ihn
unterstützten Enttarnung
des Agenten Mauss
bereits 1983 damit
begann, eine gegen den
Agenten Mauss gerichtete
kriminalisierende
Fernsehdokumentation zu
erstellen.
Der Journalist aus
Frankfurt begann im
Herbst 1983, in
bundesdeutschen
Gefängnissen in
Strafhaft einsitzende
Schwerstkriminelle
aufzusuchen um ihnen
sein angekauftes Wissen
über die
Undercover-Einsätze zu
verraten, an denen der
Agent Mauss beteiligt
war. Der Journalist
hatte dabei
ausschließlich die mit
Düe getroffenen
Absprachen und seine
eigenen finanziellen
Interessen im Auge.
In der fraglichen
Fernsehdokumentation gab
der Mann aus Frankfurt
dann den
Schwerstkriminellen
„Gelegenheit“ sich zu
„beschweren“.
„Einheitlich wie im
Chor“, beteuerten die
Vorgenannten zu Unrecht
verurteilt zu sein.
Geschickt manipulierte
der Journalist den Film
gegen Mauss zu Gunsten
des in Hannover
angeklagten Düe. Ziel
war es, wie auch in den
Folgejahren praktiziert,
mit Hilfe dieser
zusammen gestrickten
Polemik den wichtigsten
Zeugen der Anklage
„Claude“ (Mauss) im Fall
Düe im Interesse der
eigenen Bereichung zu
kriminalisieren und
unglaubwürdig erscheinen
zu lassen.
Mit großem Aufwand
betrieben die
Unterstützer Dües bis
nach seinem „Freispruch“
weiterhin Einflussnahme
auf Printmedien und
Fernsehanstalten um mit
Hilfe einer
irreführenden
Berichtererstattung
Mauss zu diffamieren und
als dubios zu
plakatieren.
In den Jahren 1987/88
wurde das Ehepaar Mauss
während verschiedener,
zwischen den
Sicherheitsbehörden in
Europa abgestimmter
verdeckter Operationen
als Undercover Agenten
gegen Mordverdächtige
und Entführer
eingesetzt.
Der "Journalistenkreis"
erlangte wieder illegal
Kenntnis von einer
Operation. Er schreckte
nicht davor zurück, das
Ehepaar Mauss während
eines Einsatzes im
Ausland durch
STÖRMASSNAHMEN in
HÖCHSTE LEBENSGEFAHR zu
bringen.
In einem Fall hatten die
Journalisten nicht weit
vom
Verhandlungsgeschehen
Gegenstände installiert,
um das Ehepaar vor
seinen kriminellen
Gesprächspartnern zu
enttarnen. Die
Kriminalpolizei des an
der Operation
beteiligten Landes
stellte sofort nach
Feststellung die
Störfaktoren
beweiserheblich sicher.
Sie befinden sich heute
als Asservate im Keller
der Kanzlei der Mauss
Anwälte.
In einem anderen Fall
wurden von den
Vorbenannten
Informationen an
Kriminelle lanciert, die
daraufhin den
Polizeiagenten in einer
Frankfurter Tiefgarage
auflauerten. Das Ehepaar
bemerkte einen quer
gestellten Pkw, der sie
an der Abfahrt hindern
sollte. Zur gleichen
Zeit bewegten sich fünf
männliche Personen in
Richtung des Fahrzeugs.
Mauss zerstörte
blitzschnell mit Hilfe
eines Wagenhebers die
Beifahrerscheibe des
verschlossenen
blockierenden
Fahrzeuges, schob den
Pkw an die Seite und
fuhr zusammen mit seiner
Frau an den südländisch
aussehenden, ihn an der
Weiterfahrt hindern
wollenden Männern
vorbei. Gewaltsam
durchfuhren sie die
geschlossene
Ausfahrtschranke des
Parkhauses.
NACH DEM ANGRIFF
INFORMIERTE MAUSS EINE
BUNDESBEHÖRDE, UM DEN
VORFALL POLIZEILICH
RICHTIGZUSTELLEN.
Die Absicht der
Intriganten war
wiederum, Mauss als
Belastungszeugen im Fall
Düe auszuschalten.
DIE VORGENANNTEN
HELFER DÜES KASSIERTEN
NACH MAUSS VORLIEGENDEN
BERICHTEN IN VOLLEM
UMFANG DIE VOM LAND
NIEDERSACHSEN FÜR DÜE
NACH SEINEM "FREISPRUCH"
IM MÄRZ 1989
FESTGESETZTE UND
AUSGEZAHLTE
HAFTENTSCHÄDIGUNG.
P L Ö T Z L I C
H, I M J U N I 2 0 0
0, N A C H
19 J A H R E N -
STRAFVERFOLGUNG
VERJÄHRT - W E R D E
N I M F R Ü H E R E
N
G E S C H Ä F T D E S
V A T E R S
F R I E D R I C H D Ü
E I N H A N N O V E
R
A M B A L L H A U S,
C A. 4 0 0 M E T E R
V O M
T A T O R T A M K R Ö
P P K E B E I
R E N O V I E R U N G S
A R B E I T E N
1 0,8 K I L O D E S
D A M A L S V O N D
Ü E
A L S G E R A U B T
G E M E L D E T E N
S C H M U C K S N O C
H O R I G I N A L
E T I K E T T I E R T,
S I C H E R G E S T E L
L T.
Der Nachfolgebesitzer
hatte im Geschäft des
Vaters hinter Wänden und
Decken, das
vermeintliche Raubgut
gefunden. Während der
Untersuchungshaft des
Rene Düe ab Herbst 1982
hatte Vater Friedrich
Düe sein Geschäft
verkauft. Dies war der
Grund, weshalb der
kriminelle Sohn „gücklicherweise“
bis zum Auffinden des
Schmucks im Juni 2000
daran gehindert wurde,
das Versteck mit dem
vermeintlichen Raubgut
auszuräumen.
D A M I T D Ü R F
T E E N D G Ü L T I G
F E S T S T E H E N, D
A S S D Ü E D I E
T A T
V O R G E S T Ä U S C H
T H A T.
J E D E N F A L L S I
S T E S L Ä C H E R
L I C H A N Z U N E H
M E N, D A S S D I
E R Ä U B E R
A M 3 1. O K T O B E
R 1 9 8 1 N A C H
D E R
T A T I H R E B E U
T E I M G E S C H Ä
F T
D E S V A T E R S
D Ü E V E R S T E C
K T
H A T T E N. D Ü E S
E I N L A S S U N G V
O R
G E R I C H T I N
2. I N S T A N Z, D
A S S
E R D I E B E L A
S T E N D E N F Ü N F
Z E H N
A N M A U S S Ü B E
R G E B E N E N
S C H M U C K S T Ü C K
E I M G E S C H Ä F
T
S E I N E S V A T E R
S Z U F Ä L L I G
W I E D E R G E F U N D
E N H A B E, S I N
D
- I M N A C H I N E
I N B E T R A C H T E
T -
S O G A R R I C H T I
G.
"VERGESSEN" HAT DÜE
"LEDIGLICH", 1989 VOR
SEINEM FREISPRUCH, DEM
STRAFGERICHT
MITZUTEILEN, DASS 10,8
VON 40 KILO IMMER NOCH
IN DECKEN UND WÄNDEN DES
EHEMALIGEN GESCHÄFTS
VERSTECKT WAREN..
Aus heutiger
Sicht ist es
erschreckend,
festzustellen, wie es
damals dazu kommen
konnte, dass es Düe mit
Hilfe
seiner Unterstützer
gelungen war, namhafte
Politiker zu
instrumentalisieren,
diese zu täuschen und
als unwissende Helfer,
mit "vermeintlichem
Erfolg" vor seinen
kriminellen Wagen zu
spannen.
DIE NACHRICHTENLAGE IM
FALL DÜE ERGIBT HEUTE
FOLGENDEN Ü B E R B
L I C K:
- 31. Oktober 1981
"Raubüberfall" Düe
- Düe meldet mehr als 40
Kilo Schmuck als
geraubt, ca. 3.400
einzelne Teile
Kommissionsware
- Tatzeugen beobachten:
zwei südländisch
aussehende männliche
Personen beim hastigen
Verlassen des Geschäftes
mit jeweils einem
Aktenköfferchen
- die Polizei in
Hannover hielt es für
ausgeschlossen, dass
diese "möglichen Täter
oder Helfer" in der
beobachteten Zeit 40
Kilo Schmuck
abtransportiert haben
konnten, Aktenkoffer zu
klein für zu viele
Einzelstücke usw.
- 1991 während eines
Mordprozesses in
Istanbul behaupten
Türken, Düe bei der
Vortäuschung des
Überfalls unterstützt zu
haben.
[Link],
[Link]
- Handelt es sich bei
den Türken um
jene Südländer, welche
von Zeugen unmittelbar
nach der Tat gesehen
worden waren?
- 1982 LKA
Niedersachsen bildet
wegen diverser
gravierender
Verdachtsmomente eine
Sonderkommission
- Sommer 1982: Düe
übergibt dem
Polizeiagenten "Claude"
(Mauss) die fünfzehn von
ihm als geraubt
gemeldete Schmuckstücke
- Er wird festgenommen
und am 4. Januar 1984
von LG Hannover zu
siebeneinhalb Jahren
Gefängnis verurteilt
- In der Zeit zwischen
der Verurteilung 1984
bis zu seinem in zweiter
Instanz erfolgten
Freispruch 1989
organisieren Düe und
seine kriminellen
Unterstützer eine in der
Bundesrepublik
wahrscheinlich einmalige
Rufmordkampagne gegen
einen wichtigen Zeugen
der Anklage
(Polizeiagent Mauss) um
diesen als
Belastungszeugen
auszuschalten
- WIE VON DÜE UND SEINEN
HELFERN GEPLANT -
- 13. März 1989: René
Düe wird wegen
mangelnder Beweise in
der Berufungsinstanz
freigesprochen. Die
Strafkammer in
Braunschweig blendete
zuvor die gesamten
konspirativ erlangten
Beweismittel aus.
- WIE VON DÜE UND SEINEN
HELFERN GEPLANT -
- Mauss wird als
Belastungszeuge im
Braunschweiger
Strafprozess nicht
vernommen.
- WIE VON DÜE UND SEINEN
HELFERN GEPLANT -
- Vernommen wird Düe: Der
erklärt, die fünfzehn
von ihm als geraubt
gemeldeten Schmuckstücke
im Geschäft seines
Vaters zufällig
wiedergefunden zu haben.
Die Kammer glaubt diesen
Sachverhalt
- WIE VON DÜE UND
HELFERN
NICHT ERWARTET
-
- Trotz Freispruch des
Braunschweiger
Strafgerichtes wertet
das Zivilgericht des LG
Hannover alle von
dem Undercover Agenten
Mauss und anderen von
der Polizei erbrachten
Beweismittel.
Sie spricht Düe
schuldig, die
Versicherung arglistig
getäuscht zu
haben. Durch die
Entscheidung des LG
Hannover vom 26. Februar
1992, bestätigt durch
BGH, wird die
Versicherung aufgrund
der im Urteil u.a.
festgestellten
arglistigen Täuschung
durch Düe von allen
Zahlungen freigestellt.
Die von Düe beantragte
Prozesskostenhilfe für
eine Schadensersatzklage
gegen die Versicherung
in Höhe von
73 Mio D-Mark wird vom
Gericht ebenso
abgelehnt.
- K O N T R O V E R
S: Obwohl diese
Urteile vorlagen, hat
das Land Niedersachsen
eine
millionenschwere Haftentschädigung
an Düe zur Auszahlung
gebracht. Seine
kriminellen Unterstützer
kassierten sofort dieses
Geld
- 20. Juni 2000: Bei
Renovierungsarbeiten
werden an diesem Tag -
19 Jahre nach der Tat -
zwischen Wänden und
Decken versteckt 10,8
Kilo Schmuck aus dem Düe
Raub noch original
etikettiert im früheren
väterlichen Geschäft Düe
am Ballhaus aufgefunden
und sichergestellt. Der
Fundort befindet sich
400 m vom Tatort
entfernt.
- Nach diesem Fund sind
auch die Personen von
Dües Schuld überzeugt,
die sich in den Jahren
davor von der mit großen
Mühen und viel Geld
organisierten
Rufmordkampagne gegen
den Undercover Agenten
Mauss beeinflussen
ließen.
R E S U M E:
Befragte international
tätige Kriminologen,
Richter, Staatsanwälte
usw. sind sich einig:
Der Fall Düe eignet sich
hervorragend als
Lehrbeispiel für
Polizeischulen. Aber er
gibt auch eindeutig zu
erkennen, dass Düe mit
seiner kriminellen
Energie und der von ihm
und seinen Unterstützern
organisierten Macht, DEN
RECHTSSTAAT MIT FÜßEN
TRETEND, einen
Freispruch erreicht hat,
mit dem Ergebnis: Die
Tat verjährte ohne
Sühne.
TROTZDEM BLIEB UNTER DEM
STRICH FÜR DÜE UND SEINE
KRIMINELLEN HELFER NUR
EIN GROSSER SCHADEN OHNE
FINANZIELLES ERGEBNIS
Es blieb für alle diese
Personen ein in Luft
aufgelöster Traum mit
bitterem Nachgeschmack.
E V E N T U E L L
E N A C H A H M E R
müssen erkennen:
"V E R B R E C H E N L
O H N T S I C H N I
C H T"
WamS, Nr. 25
vom 18.6.2000
[LINK],
HAZ
29.6.2000,
[LINK];
Wochenspiegel,
12.7. 2000
[LINK],
dpa, 28.6.2000;
[LINK],
Der Spiegel, Nr. 26/2000 ,
S.71,72 und 73;
[LINK]
Bild, 24.6.2000;
[LINK],
Bild, 26.6.2000;[LINK]
Einstweilige
Verfügung gegen
Düe vom 31. 7.2000, LG
Stuttgart, AZ 17 O
406/2000 [Link],
Prof. Wenzel,
Begründungsschriftsatz vom
4. 9. 2000 zur
Durchsetzung des
Urteils im
Verfügungsverfahren
vor dem LG Stuttgart
gegen Düe
[Link],
Unterlassungsverfügung
gegen Rene Düe am 28.
September 2000
rechtskräftig,
AZ 17O406/400
[Link],
Unterwerfungserklärung
des Düe
[Link]
anwaltliche Ankündigung
seines RA Malottke vom
3.11.2000
[Link]
Schriftsatz vom
26.1.1992 des Prof.
Wenzel an den
Generalstaatsanwalt
Celle und Oberstaatsanwalt
in Hannover zum
Verdacht, dass der
türkische
Staatsangehörige
Aydin Yildizsoy,
in den von Düe
vorgetäuschten
Raubüberfall vom
31.10.1981 involviert
ist.
[Link]
Yildiszoy
hatte am
20.3.1991 seinen
Komplizen in
Istanbul ermordet; dem
Toten nach Mafiamanier
mit Zwirn den Mund
zugenäht. Seine
Erklärung vor Gericht:
Der Tote sollte über den
Tod hinaus "sein Wissen
nicht mehr verraten
können". Bei
seiner Vernehmung hatte
er ausgesagt, er kenne
René Düe, der Überfall
vom 31. 10. 1981 sei nur
vorgetäuscht. Der
Bruder des Opfers Nevzat
Avan erklärte vor
gleichem Strafgericht in
Istanbul, dass der Ermordete
Nevzat zusammen mit
Yildiszoy im
kriminellen Zusammenspiel
mit Düe diesem in der
Rolle als Raubtäter
halfen, den Überfall auf
sein Geschäft
vorzutäuschen.
Zum oben genannten
Sachverhalt
[Link]
sowie Artikel aus "Hürriyet"
vom 1. Februar 1992 [ [Link],
dem "Mannheimer Morgen"
vom 5. Februar 1992
[Link]
und aus "Der Spiegel"
vom 26.Juni 2000, Nr.
26/2000 [Link]
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